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1. März 2019

Anzeige wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden und Festnahme nach dem Fremdenpolizeigesetz


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

Aufgrund eines gestohlen gemeldeten Dokumentes, begaben sich Beamte der Schengenfahndung Salzburg am 19.04.2018 gegen 13.30 Uhr zur Arbeitsplatzadresse eines italienischen Staatsangehörigen. Wie sich im Zuge der Kontrolle herausstellte, wies sich der Angehaltene mit einem als entfremdet gemeldeten Dokument aus. Bei dem Dokument handelte es sich um eine echte italienische Identitätskarte, welche mit dem Datensatz eines Marokkaners befüllt wurden. Wie sich im Zuge der weiteren Amtshandlung herausstellte, führte der Angehaltene noch eine weitere italienische ID-Karte lautend auf einen anderen Namen mit sich. Da in beiden Dokumenten ein Lichtbild des Angehaltenen eingebracht wurde, konnte auch das zweite Dokument dem Beschuldigten zugeordnet werden. Bei beiden Dokumenten dürfte es sich um Fälschungen handeln. Genaueres wird aber eine Überprüfung der Dokumente durch die kriminalpolizeiliche Untersuchungsstelle mit sich bringen.

Im Rahmen der Vernehmung gestand der Angehaltene schließlich Marokkaner zu sein, und die Dokumente in Italien erworben zu haben. Er verwendete die Ausweise um in Österreich einer Beschäftigung nachgehen zu können.

Da der Angehaltene jedoch über keine Dokumente verfügt, welche Ihm einen legalen Aufenthalt im Bundesgebiet gestatten, wurde er nach den Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes festgenommen. Copyright BM.I/Polizei

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