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23. Februar 2019

Erneutes Auftreten von „falschen Polizisten“


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Vorarlberg

Die Polizei warnt die Bevölkerung erneut vor dem Auftreten falscher Polizisten. In den Abendstunden des 15.04.2018 kam es in Vorarlberg zu einer Anrufwelle (bislang sieben bekannte Fälle), in deren Verlauf sich unbekannte Täter als Polizei- bzw. Kriminalbeamte ausgaben. Bei allen Anrufen war die Vorgangsweise der Täter gleich: Um die notwendige Glaubwürdigkeit zu erlangen, täuschen die Täter mit einer speziellen Informationstechnik den Polizeinotruf (133) oder die Festnetznummer der Polizei vor. Die falschen Polizisten schildern den Opfern folglich, dass sie gegen eine Verbrecherbande ermitteln, die es auf zu Hause verwahrtes Vermögen abgesehen habe. Dabei erkundigen sich die Betrüger nach Schmuck und/oder Bargeld, das daheim verwahrt ist.
Zusammengefasst beschrieben gelingt es den Tätern immer wieder, durch geschickte Gesprächsführung die Opfer davon zu überzeugen, dass sie (die falschen Polizisten) ihr Vermögen schützen würden. Bei den Telefonaten wirken die Täter teilweise intensiv auf die Opfer ein und verlangen dabei, über alles Stillschweigen zu bewahren - auch gegenüber Polizeibeamten, Bankangestellten oder Verwandten. Drei vollendete Betrugshandlungen in Vorarlberg bestätigen, dass die Opfer den Aufforderungen der Täter bereits nachgekommen sind und Geld bzw. Schmuck übergeben haben.

Sicherheitshinweise:
- Dubiose Telefonate sofort beenden. Die Person am anderen Ende der Leitung ist gut geschult und darauf trainiert, das Telefongespräch aufrecht zu erhalten. Sie wissen genau, wie sie jemanden ködern können.
- Am Telefon niemals Informationen zu finanziellen Verhältnissen preisgeben.
- Die Polizei wird am Telefon nie die Ausfolgung von Geld/Schmuck verlangen.
- Niemals Geld oder sonstige Wertgegenstände an unbekannte Personen übergeben.
- Melden sie den Anruf sofort bei der nächsten Polizeidienststelle oder sprechen sie mit einer Person ihres Vertrauens über den Anruf. Copyright BM.I/Polizei

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