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25. Februar 2019

Präventionstipps


Allgemeines
Präventionstipps für die Fahrradsaison 2018

Wer viel mit seinem Fahrrad unterwegs ist, sollte es auch gut gegen Diebstahl schützen. Die Kriminalprävention gibt Tipps zur sicheren Verwahrung und Diebstahlsicherung.
Das geeignete Schloss
Um ein geeignetes Schloss auszuwählen, muss man sich den Zweck überlegen: Möchte man das Fahrrad im öffentlichen Raum über mehrere Stunden abstellen, sollte man auf jeden Fall ein schwereres, hochwertigeres Schloss, wie etwa ein Panzerkabelschloss, ein Bügelschloss oder ein Kettenschloss verwenden. Für ein kurzfristiges Abstellen für einen Zeitraum von nur wenigen Minuten würde auch ein Kabelschloss oder Rahmenschloss reichen. Diese dienen allerdings nur als "Wegfahrsperre" gegen den Gelegenheitsdiebstahl und sind als "nicht sicher" einzustufen. Schlösser, die mit einem Schlüssel sperrbar sind, gelten als sicherer als Schlösser mit Nummernkombination. Achtung: einige Schlösser, die dick aussehen, sind nur "gut isoliert" und haben einen dünnen Metallkern. Lassen Sie sich im Fachhandel beraten.
Folgende beiden Grundsätze gelten:
• Panzerkabelschlösser, Kettenschlösser und Bügelschlösser haben einen hohen Zeit- und Materialaufwand beim Aufbrechen.
• Kabelschlösser, Rahmenschlösser und Nummernschlösser haben einen geringen Zeit- und Materialaufwand beim Aufbrechen.
Der geeignete Abstellplatz
Neben der richtigen Schlossauswahl gilt es den geeigneten Abstellplatz auszuwählen. Grundsätzlich sollte ein belebter, heller Platz ausgewählt werden. Wenn das Fahrrad regelmäßig mehrere Stunden abgestellt wird, sollte man unter mehreren Abstellplätzen variieren. Ein Rad, das immer am gleichen Platz abgestellt ist, erweckt den Eindruck, dass es keinen Besitzer mehr hat. Das senkt die Hemmschwelle für einen Diebstahl. Das Fahrrad sollte immer an einem festen Gegenstand, am besten einem Fahrradabstellplatz, abgesperrt sein. Zu beachten ist, dass mehrere Komponenten des Fahrrades – zumindest ein Laufrad und der Rahmen – mit dem Abstellrahmen versperrt sein sollen. Das Schloss sollte nicht am Boden aufliegen.

Auch zu Hause sollte das Fahrrad sicher abgestellt und abgesperrt werden. Die Zugänge zu Kellerabteilen und Fahrradabstellräumen sollten abgesperrt und die Räume regelmäßig kontrolliert werden. Ein blickdichtes Kellerabteil schütz zudem vor dem Ausspionieren teurer Fahrräder oder anderer wertvoller Gegenstände. Zubehör wie Fahrradcomputer, Werkzeug, Akkus bei Elektrofahrädern und ähnliches soll unbedingt abgenommen werden.
Der Fahrradpass
Die wichtigsten Eckdaten des Fahrrades sollten unbedingt schriftlich, zum Beispiel im Fahrradpass des BM.I, notiert werden. Sollte das Fahrrad doch abhandenkommen, ist dies nicht nur ein Nachweis des Eigentumsverhältnisses, sondern dient auch bei der Anzeigenerstattung bei der Polizei. Die Polizei identifiziert Gegenstände nach deren Individual- oder Seriennummer. Wenn bei der Anzeigenerstattung keine Nummer angegeben werden kann, gibt es auch kaum eine Chance das gestohlene Fahrrad wiederzubekommen.
Die Seriennummer findet man am Rahmen des Rades eingestanzt, meistens im Bereich des Tretlagers. Weitere Merkmale, die man am Fahrrad erfassen sollte sind Farbe, Marke und Art des Fahrrades, Marke und Art der Gangschaltung, Art des Antriebes und des Akkus bei Elektrofahrrädern, besondere Ausstattungen oder Merkmale und eventuelle Beschädigungen. Copyright BM.I/Polizei

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