Polizeibote

Adventverkehr 2017 – Presseaussendung der LVA Tirol

Presseaussendung
Presseaussendung der Polizei Tirol

Wie vor Beginn des Advents angekündigt, plante die Tiroler Polizei ab dem letzten
November-Wochenende wiederum verstärkt Einsätze in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr.
Die Kontrollen wurden sowohl im Rahmen des routinemäßigen Streifendienstes als
auch in der Form von gezielten bezirks- oder landesweiten Planquadraten durchgeführt und
erstreckten sich auf Landes- und Gemeindestraßen ebenso wie auf Autobahnen. Ziel aller
Kontrollen und Informationen war, Alkoholfahrten und Alkoholunfälle möglichst
hintanzuhalten. Insgesamt wurden knapp 14.000 Alkotests durchgeführt.

Die Zahl der Alkoholdelikte blieb hoch, war geringfügig niedriger als im Jahr 2016, aber
deutlich höher als noch im Jahr 2015 (mit 210 Alkoholdelikten). Die starken
Alkoholisierungen (0,8 Promille und mehr) sind aber 2017 wieder etwas gesunken.

Bei der Zahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden ist ein leichter Rückgang im Vergleich
zum Vorjahr zu verzeichnen (von 16 auf 13). Die meisten Alkoholunfälle ereigneten sich im
Bezirk Kitzbühel (4) und im Bezirk Kufstein (3). Innsbruck Stadt verzeichnete 2 Unfälle, die
Bezirke Imst, Schwaz, Landeck und Reutte je einen.

Einige Unfälle auszugsweise:

- VU mit Pkw in Ramsau iZ (2 Fahrzeuge "frontal"): Ein Lenker mit 2,24 Promille
- VU mit Pkw in Innsbruck (Fzg gegen Baum): Der Lenker mit 1,98 Promille
- VU mit Pkw in Westendorf (Abkommen): Der Lenker mit 1,40 Promille
- VU mit Pkw in Sölden (Fahrzeugüberschlag): Der Lenker mit 1,50 Promille.

- Planquadrate: Bei einem landesweiten Planquadrat am 16.12. wurden 21 Alko-
Lenker aus dem Verkehr gezogen, bei einem weiteren Großeinsatz am 7.12. waren
es insgesamt 12.

13 Alkoholunfälle und 241 Alkoholfahrten in 4 Wochen sind für die Polizei Grund genug,
einmal mehr darauf hinzuweisen, sich der hohen Verantwortung beim Lenken eines Fahrzeuges bewusst zu sein und in diesem Zusammenhang ganz besonders auch die
Alkoholbestimmungen zu beachten.

"Nehmen Sie Ihr Fahrzeug nach dem Konsum von Alkohol nicht mehr in Betrieb und steigen
Sie zur Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer, auf
öffentliche Verkehrsmittel bzw Taxis um. Eine Alkoholfahrt zieht vielfach nicht nur eine Strafe
nach sich, sondern hat unter Umständen weitere gravierende Folgen: Regressforderungen
von Versicherungen, Nachschulungen, Untersuchungen, Verlust des Arbeitsplatzes etc. Vor
allem aber führen Alkoholfahrten bei tödlichen oder gravierenden Verletzungen zu großem
Leid bei den Betroffenen.

Die Polizei wird auch in den Weihnachtsfeiertagen, insbesondere bei den verschiedenen
Vorsilvesterveranstaltungen und zum Jahreswechsel dem Thema "Alkohol am Steuer" ein
entsprechendes Augenmerk schenken und die intensiven Kontrollen weiter fortsetzen." Copyright BM.I/Polizei