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10. Dezember 2017

Versicherungsbetrug: Alkoholisierung nicht gemeldet


Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Salzburg

Ein 47-jähriger Salzburger wird beschuldigt seit Juli 2015 nach einem Fahrradunfall mit Eigenverletzung seiner Unfallversicherung das Vorliegen eines Ausschließungsgrundes nicht angegeben zu haben. Der Salzburger hatte am 20. Juni 2015 einen Verkehrsunfall mit seinem Fahrrad. Nach der ärztlichen Versorgung wurde im Krankenhaus ein Laborbefund erstellt, der eine Alkoholisierung von 1,49 Promille bestätigte. Diesen Umstand gab der Mann bei der Verständigung seiner Versicherung nicht an und kassierte in weiterer Folge eine Einmalzahlung sowie monatliche Rentenzahlungen in der Höhe von knapp 263.000 Euro. Der Salzburger beschuldigte bei seiner Aussage seine von ihm getrennt lebende Ehefrau. Sie habe die entsprechende Versicherungsmeldung für ihn falsch ausgestellt. Zudem wäre ihm nicht bekannt gewesen, dass er bei einer Alkoholisierung keine Ansprüche auf eine Versicherungsleistung gehabt hätte. Der Mann wird bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt. Copyright BM.I/Polizei

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