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9. September 2017

Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz


Allgemeines
Ein Foto einer Gruppe Jugendlicher, welche eine an einem Pranger stehende Person zeigt, gibt Anlass für polizeiliche Ermittlungen.

Am Nachmittag des gestrigen Tages, den 20. Juni 2017, wurde auf Grund eines Hinweises bekannt, dass während der Großveranstaltung „Nova Rock 2017“ eine Gruppe von Jugendlichen auf dem Festivalgelände fotografiert wurde.
Dieses Foto zeigt eine Personengruppe, welche sich auf einem Festivalgelände befindet. Weiters ist auf diesem der Polizei übermittelte Foto zu erkennen, dass eine männliche Person in einer Vorrichtung – ähnlich einem Pranger – steckt, welcher die KZ-Parole „Arbeit macht frei“ als Aufschrift trägt.
Auf Grund dieses Sachverhaltes hat das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Burgenland (LVT) die Ermittlungen wegen des Verdachtes des Verstoßes nach dem Verbotsgesetz aufgenommen.

Rückfragehinweis:
Helmut Greiner, Oberst

Pressesprecher
Landespolizeidirektion Burgenland
Büro (L 1) Öffentlichkeitsarbeit und interner Betrieb
Neusiedler Straße 84, A-7000 Eisenstadt

Tel: +43 (0) 59133 10 1113
Mobil: +43 (0) 664 813 21 28
[email protected]
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