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25. April 2017

„Landesweiter Sondereinsatz SCHWERVERKEHR“


Presseaussendung
Presseaussendung der Polizei Tirol

Die Landesverkehrsabteilung für Tirol berichtet:

Zum Zwecke der weiteren Verbesserung der Sicherheit im Schwerverkehr fand gestern (Mittwoch), in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr, mit Kräften der Landesverkehrsabteilung, Mitarbeitern der acht Bezirkspolizeikommanden sowie Beamten des Stadtpolizeikommandos Innsbruck ein Schwerverkehrs-Kontrolleinsatz statt. Die Spezialisten der Polizei aus dem Bereich Technik, Güterverkehr und Gefahrgut wurden dabei von Technikern des Amtes der Tiroler Landesregierung und dem Prüfzug der Asfinag unterstützt.

Beim Einsatz wurden sowohl die Haupttransitrouten A12, A13 und S16, als auch das sekundäre Straßennetz (Fernpassstraße, Reschenstraße, Loferer Straße, Drautalstraße, Seefelder Straße, Tiroler Straße, Zillertalstraße, Achenseestraße) berücksichtigt.

Bei den Kontrollen wurden insgesamt 279 Schwerfahrzeuge und deren Lenker auf die Einhaltung der EU-Sozialvorschriften (Lenk- u Ruhezeiten), die Alkoholbestimmungen, die Beladung der Schwerfahrzeuge (insbesondere Ladungssicherung), den technischen Zustand, die Ausrüstung der Fahrzeuge, das mitgeführte Transportgut (zB Gefahrgüter) und die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes überprüft.

Bei etwa 1/4 der überprüften Schwerfahrzeugen wurden verschiedenste Mängel festgestellt.

Insgesamt wurden in den 8 Stunden:

? 279 Schwerfahrzeuge kontrolliert
? bei. ca. 70 Fahrzeugen verschiedenste Übertretungen festgestellt
? 21 Fahrzeuglenkern wurde vorübergehend die Weiterfahrt untersagt

Folgende Übertretungen wurden festgestellt und den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht:

? 80 Übertretungen bei den Lenk- u Ruhezeiten
? 36 Delikte wegen Überladung der Fahrzeuge
? 3 Anzeigen wegen fehlender oder nicht ausreichender Ladungssicherung
? 95 technische Mängel (Bereifung, Radlager, mangelhafte Bremswirkung, Beleuchtungsmängel, usw..)
? 2 Gefahrgutdelikte
? 13 sonstige Übertretungen (gewerberechtliche Vorschriften, Ausrüstung, Anschnall-pflicht, usw..)

Zusätzlich zu den oben angeführten Anzeigen wurden noch 47 Organstrafverfügungen eingehoben.
Bei allen Lenkern wurde ein Alkoholvortest durchgeführt. Erfreulicherweise verliefen sämtliche Tests negativ (0,00 Promille).

Die Lenker jener Fahrzeuge, die mangelhaft waren, wurden je nach Schwere des Mangels entweder der Behörde angezeigt oder mittels Organstrafverfügung bestraft. 24 Fahrzeuglenkern wurde die Weiterfahrt vorübergehend untersagt; sie durften erst nach Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes ihre Fahrt fortsetzen. Copyright BM.I/Polizei

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