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24. März 2017

Polizeiliche Information zum Fußballspiel


Presseaussendung
Presseaussendung der Polizei Tirol

Am Dienstag, den 28. März 2017 findet im Tivoli Stadion in Innsbruck das freundschaftliche Länderspiel
Österreich gegen Finnland statt.
Die Landesspolizeidirektion Tirol verfügt für diese Sportgroßveranstaltung per Verordnung nach dem Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um das Stadion. Diese Verordnung tritt am 28. März 2017 um 18:00 Uhr in Kraft und endet am 28. März 2017 um 24:00 Uhr. Der genaue Bereich ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einem Menschen, von dem auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass er im Anwendungsbereich dieser Verordnung einen gefährlichen Angriff begehen werde, das Betreten dieses Sicherheitsbereichs zu verbieten und ihn gegebenenfalls aus demselben wegzuweisen.
Die Polizei weist zudem darauf hin, dass die Überwachung innerhalb des Sicherheitsbereiches auch mittels Videoaufnahmen durchgeführt wird. Ferner ist eine Durchsuchungsanordnung mit der konkreten Verordnung kundgemacht. Der Zutritt von Personen zur Veranstaltungsstätte „Tivoli Stadion Tirol“ wird gem. § 41 SPG 1991 i.d.g.F. am 28. März 2017, ab 18:00 Uhr von der Bereitschaft abhängig gemacht, die Kleidung und mitgeführte Behältnisse durchsuchen zu lassen. Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Menschen, die Zutritt haben wollen, vor dem Einlass zu durchsuchen (Kleidung und mitgeführte Behältnisse) und sie im Falle der Weigerung vom Zutritt zu dieser Veranstaltung – notfalls auch durch Zwang (§ 50 SPG) – auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises gegenüber dem Bund besteht nicht. Diese Durchsuchungsverordnung tritt am Ende der Veranstaltung außer Kraft.
Die Zuschauer werden gebeten, nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Fußballspiel anzureisen und dies rechtzeitig vorzunehmen. Copyright BM.I/Polizei

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